Die Abkürzungen stehen für „Know Your Customer“ und „Anti-Money Laundering“. Gemeint sind Verfahren, mit denen lizenzierte Anbieter die Identität ihrer Kunden feststellen und verdächtige Zahlungsbewegungen erkennen sollen.
Grundlage bilden in Österreich das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz sowie die Geldwäscherichtlinien der Europäischen Union. Wer eine Lizenz besitzt, kommt an diesen Pflichten nicht vorbei, unabhängig davon, wie hoch die Beträge im Einzelfall ausfallen.
Unsere Rolle
Shiningcrown.at führt selbst keine Verifizierung durch. Wir betreiben kein Casino, eröffnen keine Spielkonten und wickeln weder Ein- noch Auszahlungen ab, weshalb bei uns auch keine Ausweisdokumente eingereicht werden müssen.
Sollte Sie jemand im Namen dieser Website zur Übermittlung von Ausweiskopien, Kontodaten oder Zahlungsinformationen auffordern, handelt es sich um einen Betrugsversuch. Melden Sie solche Vorfälle bitte an [email protected].
Ablauf bei Anbietern
Die Prüfung startet meist bei der ersten Auszahlung, seltener schon bei der Registrierung. Verlangt werden in der Regel ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Nachweis der Wohnadresse aus den letzten drei Monaten sowie ein Beleg der genutzten Zahlungsmethode.
Bearbeitet werden vollständige Unterlagen üblicherweise innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Verzögerungen entstehen fast immer durch unscharfe Aufnahmen, abgeschnittene Ränder oder abgelaufene Dokumente.
Erweiterte Prüfungen
Ab einem Zahlungsvolumen von 2.000 € innerhalb kurzer Zeit greifen bei vielen Anbietern strengere Vorgaben. Dann kann ein Nachweis über die Herkunft der Mittel verlangt werden, etwa ein Gehaltszettel, ein Steuerbescheid oder ein Kontoauszug.
Auffällige Muster führen zur vorübergehenden Sperre des Kontos, bis die Rückfragen geklärt sind. Dazu zählen etwa Einzahlungen von fremden Karten, häufig wechselnde Zahlungswege oder Beträge, die nicht zum angegebenen Einkommen passen.
Hinweise für Nutzer
Angaben im Konto sollten von Beginn an mit den Ausweisdaten übereinstimmen, da Abweichungen beim Namen oder Geburtsdatum die Auszahlung blockieren. Ein Konto auf fremden Namen ist in jedem Fall untersagt.
Zahlungsmittel Dritter akzeptieren seriöse Anbieter nicht. Wer die Prüfung frühzeitig abschließt, statt sie bis zum ersten Gewinn aufzuschieben, spart sich Wartezeit an einem Punkt, an dem sie besonders stört.
Datenschutz
Übermittelte Dokumente unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung. Anbieter dürfen sie ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwenden und sind zur verschlüsselten Speicherung verpflichtet.
Aufbewahrt werden die Unterlagen nach den geltenden Vorschriften mindestens fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung. Auskunft darüber, welche Daten gespeichert sind, können Nutzer jederzeit beim jeweiligen Anbieter verlangen.